Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern [Newsroom]
Schwerin (ots) – Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des … Lesen Sie hier weiter…
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Source: Polizeiberichte NRW