Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern [Newsroom]
Schwerin (ots) – Ab sofort können Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die kurzfristige Instandsetzung von nicht genutzten Wohnungen beantragen. Drei Millionen Euro stellt das Land per … Lesen Sie hier weiter…
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Source: Polizeiberichte NRW