Polizeiinspektion Schwerin [Newsroom]
Schwerin (ots) – Die Angaben in Bezug auf die Gewahrsamnahme der Störerin muss korrigiert werden. Die korrekte Formulierung lautet wie folgt: "Auf Anordnung der Polizei wurde die Frau zunächst in Gewahrsam genommen und zwischenzeitlich wieder … Lesen Sie hier weiter…
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Source: Polizeiberichte NRW