Bundespolizeidirektion Berlin [Newsroom]
Berlin (ots) – Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Berlin, übermittelt durch news aktuell
Source: Polizeiberichte Berlin/Brandenburg
