Polizeipräsidium Rostock [Newsroom]
Teterow (ots) – Dass die in der SARS-CoV-2-BekämpfV festgelegten Maßnahmen, bindend und nicht als Empfehlung auszulegen sind, versteht der Großteil der Bevölkerung und hält sich an die Regeln. Doch es gibt auch die unvernünftigen Ausnahmen: So … Lesen Sie hier weiter…
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Source: Polizeiberichte NRW